Herzlich Willkommen bei Dick Immobilien

Blog commentarius
Unsere Kundenzeitschrift

WEG-Buchhaltung als Black Box ?

Die Verwaltungsunterlagen einer WEG gehören der Eigentümergemeinschaft.
Damit steht fest, dass jeder Eigentümer Einsicht nehmen darf, auch in die Unterlagen über seine Miteigentümer.
Anlässlich der in diesen Tagen erstellten Jahresabrechnungen ist dieses Thema wieder aktuell. Ein qualifizierter Verwalter wird das Einsichtsrecht einem Eigentümer nicht verwehren, denn es gibt keine Fehler zu verdecken, für die man sich rechtfertigen müßte.

Es handelt sich um ein reines Einsichtsrecht. Der Verwalter kann schon aus Zeitgründen nicht jedem Eigentümer z.B. die Eigenheiten einer WEG-Buchhaltung im Detail erklären, also sollten Sie sich vorbereiten. Doch keine Sorge, bei einem qualifizierten Verwalter werden die Unterlagen gut sortiert und verständlich abgeheftet worden sein, eine Black Box ist nicht zu befürchten.

In den meisten Fällen erfolgt eine Rechnungsprüfung durch den Beirat, dem die Eigentümer u.a. für diese Aufgabe ihr Vertrauen geschenkt haben. Übrigens können bei uns Beiräte auf eine Prüfungscheckliste zurück greifen, so dass bei der Rechnungsprüfung alle relevanten Punkten berücksichtigt werden.

Übrig bleiben kritische Eigentümer – aber wer möchte schon als Querulant gelten? – oder Fälle, in denen weiterführende Informationen für die vom Eigentümer selbst erstellte Betriebskostenabrechnung benötigt werden, z.B. wegen Widerspruch des Mieters.

Veröffentlicht am