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Schluss mit dem Wirrwarr beim Energiefachrecht

Die mittlerweile nicht mehr überschaubare Fülle an technischen und fachlichen energetischen Anforderungen an Gebäude, die zudem je nach Eigentümer oder Nutzer der Gebäude unterschiedlich ausgestaltet sind, muss konsolidiert und zusammengeführt werden. So lautete die Forderung des Bundesrates an die Bundesregierung anlässlich der Beratung des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (EAG EE) im Rahmen der Bundesratssitzung am 26. November 2010.
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) schließt sich diesem Vorstoß an. Die Regelungen zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich sind tatsächlich nicht mehr überschaubar und der Sache des Klimaschutzes in keiner Weise dienlich. Insbesondere ist durch das Nebeneinander von Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz derzeit ein wirtschaftlich und technisch sinnvoller Weg zur Erfüllung beider Vorschriften nicht ohne weiteres erkennbar.
Die BSI fordert daher, im Zuge der Anpassung der Energie-einsparverordnung (EnEV) an die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) an den Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten in die EnEV zu integrieren. Dabei müsse auch die laufende Evaluierung der EnEV 2009 berücksichtigt werden.
Nachdem die Bundesländer die Unübersichtlichkeit des Energiefachrechtes gerügt haben, wäre es konsequent, wenn sie selbst im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf Einzelregulierungen verzichten würden. Der sich auf Länderebene abzeichnende politische Wettbewerb um die höchste Klimaschutz-Anforderung im Gebäudebereich ist kontraproduktiv. So lassen sich energiesparende Maßnahmen in der Breite nicht umsetzen. Die angestrebte Erhöhung der Sanierungsquote bleibt dabei auf der Strecke. Das Energiekonzept 2050 der Bundesregierung müsse von den Ländern in seiner Leitbildfunktion akzeptiert werden.

Die BSI regt gleichzeitig an, auch die Förderung für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in eine Hand zu geben und die Förderung erneuerbarer Energien in die KfW-Förderprogramme zu integrieren. Voraussetzung sei eine bedarfsgerechte Verstetigung der zur Verfügung gestellten Mittel.

(Quelle: BSI/BVI)

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