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Entscheider des Jahres 2010 – der BGH.

Schon wieder ein zu begrüßendes Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH): Mieterhöhungsverlangen ist ohne Unterschrift gültig.

Der BGH hat entschieden, dass eine Schriftformabrede für Änderungen und Ergänzungen eines Wohnraummietvertrags nicht für ein
Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB gilt (Az. VIII ZR 300/09).

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