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Modernisierungsumlage auch ohne vorherige Ankündigung möglich

Der BGH erfreut erneut die Vermieter: Eine Mieterhöhung nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen ist trotz fehlender Ankündigung zulässig
Die Ankündigungspflicht dient dem Mieter nur dazu, sich auf Baumaßnahmen in seiner Wohnung einstellen zu können. Ein Vermieter darf nach Modernisierungsmaßnahmen auch dann eine Mieterhöhung vornehmen, wenn diese Modernisierungsarbeiten ohne eine vorherige Ankündigung erfolgten. Die Ankündigungspflicht beschränkt die Befugnis des Vermieters nicht, Kosten für durchgeführte Modernisierungen umlegen zu dürfen.
(BGH-Urteil VIII ZR 164/10 vom 02. März 2011)

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