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Mieter in Eigentumswohnungen, Teil 3: Nun einmal entspannt!

Sie sind Mieter in einer Eigentumswohnung und haben mit dem Vermieter eine Hausordnung verbindlich vereinbart? Und plötzlich beschließt die Eigentümergemeinschaft eine neue restiktivere Hausordnung – kein Problem, an diese neue Hausordnung sind Sie nicht gebunden, außer Sie stimmen auf Wunsch ihres Vermieters der neuen Hausordnung zu.
Aber Achtung, das gilt nur, wenn die Hausordnung als Mietvertragsbestandteil fest vereinbart worden ist. Enthält der Mietvertrag eine Klausel wie etwa „es gilt die jeweilige Hausordnung“, dann kann der Vermieter einseitig diese Gebrauchsregelungen ändern, also im Sinne der Eigentümergemeinschaft.

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