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Teil 9 / Die 10 größten Irrtümer des WEG

Von: Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch

Heute: Teil 9: Hand- und Spanndienste

Die Wohnungseigentümerversammlung besitzt keine Beschlusskompetenz, den
Wohnungseigentümern besondere Pflichten aufzuerlegen. Es ist daher nicht
möglich, einzelnen Eigentümern durch Beschluss besondere Handlungspflichten aufzuerlegen (wie z.B. aktives Mitwirken bei Instandsetzungsmaßnahmen u.ä.).

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