Herzlich Willkommen bei Dick Immobilien

Blog commentarius
Unsere Kundenzeitschrift

BGH! – Mieterbund-Betriebskostenspiegel fehlt es an Beweiskraft

Wenn ein Mieter vermutet, dass die Betriebskostenabrechnung nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügt, reicht als Beweis ein Verweis auf den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds nicht aus. Dies hat kürzlich der BGH entschieden (Az. VIII ZR 340/10). Der Betriebskostenspiegel genüge nicht den prozessualen Darlegungsanforderungen. Angesichts der unterschiedlichen Kostenstrukturen in den jeweiligen Regionen komme Betriebskostenzusammenstellungen für den Einzelfall keine Aussagekraft zu.

Veröffentlicht am