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Dämmung der Geschossdecken zu Dachböden

Nach der ENEV 2009 müssen oberste Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen bis zum 31. Dezember 2011 auf einen U-Wert von 0,24 W/m²K gedämmt werden.
Altbauten haben üblicherweise Holzbalkendecken mit U-Werten von ca. 1,25-2,10 W/m²K; bei neueren Bauten mit Betondecken liegen die U-Werte um ca. 0,80-1,00 W/m²K. Damit werden je nach Geschossdecke 10-16 cm Dämmung erforderlich. Es ist auch zulässig, alternativ die Dachfläche zu dämmen, was aber technisch viel aufwändiger (und damit auch teurer) ist, und nur in Frage kommen dürfte, wenn am Dach ohnehin etwas ansteht.
Bleibt noch zu entscheiden, wie komfortabel die Dämmung verlegt wird (lose, teilweise oder vollflächig begehbar).
Wir werden bei allen betroffenen Eigentümergemeinschaften einen entsprechenden Tagesordnungspunkt aufnehmen und über den gewünschten Umfang beschließen lassen.

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