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Herzlichen Glückwunsch WEG!

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird 60.
Das „Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht“, kurz Wohnungseigentumsgesetz oder einfach nur WEG, wurde am 15.03.1951 verabschiedet und trat am 20.03.1951 in Kraft. Damit wurde der Grundstein für den Bau von Eigentumswohnungen gelegt, von denen es inzwischen rd. 6,5 Mio. in Deutschland gibt. Auch wenn manche Kritiker behaupten, dass das Gesetz trotz zweier Reformen, zuletzt 2007, den Anforderungen des Marktes und der Eigentümer nicht gerecht wird, finden wir, dass das Gesetz doch erwachsen genug ist, was man aber manchmal von den Anwendern nicht sagen kann.
Ein klares Defizit besteht im Verbraucherschutz. Es ist immer wieder zu beobachten, dass Erwerber von Eigentumswohnungen nicht oder nur sehr unzureichend informiert und aufgeklärt werden. Außerdem ist es auch möglich, WEGs ab zwei Wohnungen zu bilden, was bei so kleinen Häusern häufig Schwierigkeiten bei der Beschlussfassung mit sich bringt, und die sich manchmal auch auf das Zusammenleben im Hause negativ auswirken. Geschichten aus dem Alltag dazu vielleicht später…

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