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Vermieter müssen Urheberrechtsgebühren zahlen

Wie Sie wissen, erhebt die GEZ Gebühren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Die privaten Hörfunk- und Fernsehsender gehen dabei leer aus. Das soll sich ändern. Nach dem Urheberrechtsgesetz können diese ebenfalls ein Entgelt für die Weiterleitung von Sendungen verlangen. Zu diesem Zweck wurde 1997 die „VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH“ gegründet. Seit 2003 werden bereits Verträge mit größeren Wohnungsunternehmen abgeschlossen, in Kürze ist damit zu rechnen, dass alle privaten Vermieter herangezogen werden. Auch sind Rahmenverträge über die Verbände der Wohnungswirtschaft im Gespräch. Es wird von einer Vergütung von ca. 1,50-2,00 € je Wohnung und Jahr gesprochen. Die dann zu zahlende Vergütung wird als Betriebskosten umlagefähig sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden…

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