Herzlich Willkommen bei Dick Immobilien

Blog commentarius
Unsere Kundenzeitschrift

Mieter in Eigentumswohnungen, Teil 2: Nochmals aufgepasst!

Als Mieter einer Eigentumswohnung sollten Sie aufpassen, wenn Ihnen im Mietvertrag die Nutzung von sogenanntem Gemeinschaftseigentum, vereinfacht Flächen außerhalb der Wohnung, zur Nutzung überlassen werden. Zum Beispiel: Trockenböden oder -keller, Fahrradkeller, Gartennutzung. Der Vermieter hat keinen Einfluss darauf, ob die Flächen zur allgemeinen Nutzung dauerhaft zur Verfügung stehen, die Eigentümergemeinschaft kann jederzeit die Nutzung entziehen. Sie haben als Mieter dann zwar das Recht auf Mietminderung, aber die Nutzung werden Sie nicht zurück erhalten können.

Veröffentlicht am