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GEZ-Reform kommt – Neue Auskunftspflicht ab 2013.

Die Neuregelung des Rundfunkgebühren-Systems kann zum 1.1.2013 in Kraft treten. Verwalter und Vermieter sehen sich aufgrund des Systemwechsels neuen Auskunftspflichten ausgesetzt. Künftig wird pro Wohnung gezahlt. Das System der Rundfunk- und Fernsehgebühren wird reformiert. Nachdem nun sämtliche Bundesländer den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert haben, kann die Neuregelung wie geplant zum 1.1.2013 in Kraft treten. Der neue Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst, wird nicht mehr je Gerät erhoben, sondern pro Wohnung (bei Privaten) bzw. Betriebsstätte (bei Nicht-Privaten). Ob und ggf. wie viele Geräte vorhanden sind, ist unerheblich. Die Neuregelung nimmt auch WEG-Verwalter und Vermieter in die Pflicht. Wenn die zuständige Stelle nicht ermitteln kann, wer Inhaber einer Wohnung oder Betriebsstätte ist, muss der Eigentümer hierüber Auskunft geben. Bei WEGs kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Der Auskunftsanspruch kann auch zwangsweise durchgesetzt werden.
(Quelle: DDIV e.V.)

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