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Zugang zum BGH bleibt in WEG-Sachen erschwert

Bis Ende 2014 bleibt gegen Urteile in WEG-Streitigkeiten die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH ausgeschlossen.

Der ursprünglich bis Juni 2012 geltende Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen wird um zweieinhalb Jahre bis zum 31.12.2014 verlängert. Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat dem „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ zu. Das Gesetz befasst sich primär mit dem Verbraucherschutz im Internet, enthält allerdings auch eine Passage, die das Wohnungseigentumsgesetz ändert.

Somit bleibt es bis Ende 2014 dabei, dass Urteile in WEG-Sachen nur dann vom BGH überprüft werden können, wenn das Landgericht die Revision zugelassen hat. Zunächst war die Beschränkung, die mit der WEG-Reform 2007 eingeführt wurde, bis zum 30.6.2012 befristet.

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