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Stasi oder Bond? Unglaubliches aus einer Eigentümerversammlung.

Heute fand eine außerordentliche Eigentümerversammlung statt, auf der die Eigentümer das dort umstrittene Thema der Höhe der Instandhaltungsrücklage besprechen wollten. Einer der Eigentümer hatte ein schwarzes Gerät auf dem Tisch liegen, dass glatt als Handy durchginge, wenn er es nicht zum Ende der Versammlung immer in die Nähe des Eigentümers gerückt hätte, der gerade sprach. Enttarnt: es handelte sich um ein Diktiergerät. Dieser Eigentümer hatte tatsächlich die gesamte Versammlung mitgeschnitten. Darauf angesprochen hat er bereitwillig die Aufnahme gelöscht, sich aber weder dazu geäußert noch um Entschuldigung gebeten. Ergebnis: fassungslose Miteigentümer, Hausverbot im Büro der Verwaltung und vielleicht auch noch eine Anzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB).

§ 201 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt (…)

(4) Der Versuch ist strafbar.

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