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BGH: Abflussprinzip bei Heizkostenabrechnung unzulässig.

Der Vermieter muss die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen. Eine Abrechnung anhand der Vorauszahlungen widerspricht der Heizkostenverordnung. (BGH, Urteil v. 1.2.2012, VIII ZR 156/11)

Für uns bringt das Urteil keine Veränderungen: wir haben schon immer die Heizkostenabrechnungen nach der Verordnung periodengerecht erstellt.

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