Herzlich Willkommen bei Dick Immobilien

Blog commentarius
Unsere Kundenzeitschrift

Kosten für Namensschilder sind keine Betriebskosten.

Der Vermieter einer Wohnung kann Kosten für die Anbringung neuer oder den Austausch beschädigter Namensschilder nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen (AG Augsburg, Urteil v. 11.1.2012, 21 C 4988/11). Daraus folgt auch, dass der Vermieter Art und Umfang der Namensbeschilderung festlegt, und der Mieter nicht einfach so sein Namensschild anbringen kann.

Veröffentlicht am