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Unsere Kundenzeitschrift

Neu bei uns: der Klimagriff.

Klimagriff

Drei- bis viermal am Tag lüften – das ist für einen Mieter absolut zumutbar, wenn dadurch Schimmelbefall vermieden werden kann. Dies entschied eine Richterin des Frankfurter Landgerichts in ihrem Urteil. Im konkreten Fall hatte ein Mieter die Miete wegen Schimmelbefalls gemindert. Ein Sachverständiger stellte jedoch fest, dass der Mieter den Schimmel durch zu wenig lüften selbst verursacht habe. Daher muss er nicht nur die einbehaltenen Mietzahlungen samt Verfahrenskosten zahlen, sondern er ist auch verpflichtet, künftig drei- bis viermal am Tag eine Stoßlüftung vorzunehmen (LG Frankfurt/Main, 2-17 S 89/11)

Um Mieter beim richtigen Lüften und Heizen zu unterstützen, gibt es jetzt bei uns den Klimagriff!

Sobald der Klimagriff montiert ist, verhilft er zu einem besseren Raumklima und damit zu aktivem Schimmelschutz. Während Wetterstationen und Datenlogger die Temperatur und Luftfeuchtigkeit nur messen, zeigt der Klimagriff auch gleich, was zu tun ist. Optische und akustische Signale geben eindeutige Empfehlungen ab, wann gelüftet und wann geheizt werden sollte. Außerdem werden die Daten gespeichert, können bei Bedarf abgerufen und als Lüftungsprotokoll ausgewertet werden.

Das schafft Transparenz und eine belastbare Daten-Grundlage bei Streit- oder Schadensfällen.

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