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Vermieterbescheinigung wird wieder eingeführt.

Die Vermieterbescheinigung wurde vor über 10 Jahren abgeschafft, und nun wird sie wieder eingeführt. Ab Mai 2015 müssen Vermieter Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen.

Die Neuregelung erfolgt im Rahmen des neuen Meldegesetzes. Vermieter sind künftig wieder verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken und dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Hierdurch soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden. Die Bestätigung muss Namen und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Vermietern, die die Bescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellen, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen. Vermieter haben allerdings über zwei Jahre Zeit, sich auf die neue Pflicht einzustellen: Das Gesetz tritt erst am 1.5.2015 in Kraft.

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