
In einer Wohnungseigentumsanlage müssen Hunde angeleint werden. Das gilt auch, wenn eine ausdrückliche Regelung oder ein entsprechender Eigentümerbeschluss fehlen.
(AG München, 484 C 18498/12 WEG)
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In einer Wohnungseigentumsanlage müssen Hunde angeleint werden. Das gilt auch, wenn eine ausdrückliche Regelung oder ein entsprechender Eigentümerbeschluss fehlen.
(AG München, 484 C 18498/12 WEG)