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Neues Mietrecht 1: Absenkung der Kappungsgrenze

Es ist soweit: Das „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“, kurz Mietrechtsreform 2013, tritt zum 01.05.2013 in Kraft. Wir berichten in loser Folge über die wichtigsten Änderungen.

1. Absenkung der Kappungsgrenze

In Gebieten mit knappem Wohnraumangebot kann durch Landesverordnung eine Beschränkung der Kappungsgrenze auf 15% für die Dauer von von 5 Jahren geregelt werden. Ohne diese Beschränkung sind unverändert Mieterhöhungen bei Wohnraum von bis zu 20% innerhalb von 3 Jahren möglich.

Bayern hat als erstes Bundesland bereits davon Gebrauch gemacht, für die Stadt München gilt die Beschränkung ab dem 15.05.2013. In Nordrhein-Westfalen liegt bereits ein Antrag vor, und auch Berlin wird sich sicher zeitnah mit diesem Thema beschäftigen.

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