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Berlin senkt die Kappungsgrenze!

Damit war zu rechnen: In Berlin dürfen Mieten in Zukunft nur noch um 15 Prozent in drei Jahren steigen. Der Senat hat eine Verordnung beschlossen, wonach die Kappungsgrenze abgesenkt wird. Das Land Berlin macht von der durch die Mietrechtsänderung eingeführten Möglichkeit Gebrauch, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren zu reduzieren. Der Senat hat eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Die Verordnung, die für ganz Berlin gilt, soll unmittelbar nach Pfingsten 2013 veröffentlicht werden und einen Tag danach in Kraft treten.

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