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Freiwillige Bürgschaft neben Mietkaution zulässig.

Eine zusätzlich zur Mietkaution freiwillig gestellte Bürgschaft eines Dritten, die den Vertragsschluss erst ermöglicht, verstößt auch dann nicht gegen die Begrenzung auf drei Monatsmieten für Mietsicherheiten, wenn der Vermieter die Bürgschaft von dem Dritten gefordert hat(AG Köpenick, Urteil v. 26.2.2013, 14 C 262/12).

Wir begrüßen diese Entscheidung, weil die Entscheidung Haushalten mit geringem Einkommen, die ihre Miete selbst bezahlen, den Zugang zu Wohnungen erleichtert.

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