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BGH: Sanierung muss Regeln der Technik erfüllen!

Wer kennt das nicht? Die Wohnungseigentümergemeinschaft steht vor einer komplizierten und damit teuren Instandsetzungsmaßnahme. Meist verbunden mit dem Erfordernis, einen zusätzlichen Ingenieur zu engagieren und natürlich auch zu bezahlen. Oft ruft das die Hobby-Bauingenieure unter den Eigentümern auf den Plan, dass alles viel einfacher und kostengünstiger erledigt werden kann. Zunächst eine gute Idee, denn Kosten und Aufwand wollen alle sparen, aber aufgepasst:

Bei gravierenden Mängeln der Bausubstanz entspricht nur eine dem Stand der Technik und den Regeln der Baukunst entsprechende Sanierung ordnungsgemäßer Verwaltung. Solche Sanierungen sind grundsätzlich DIN-gerecht auszuführen.

(BGH, Urteil v. 24.5.2013, V ZR 182/12)

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