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Berlin: Kündigungsschutz bei Umwandlung wird ausgeweitet.

In Berlin sind Mieter nach einer Umwandlung ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung künftig für zehn Jahre vor einer Kündigung geschützt. Eine neue Verordnung dehnt den bisherigen Kündigungsschutz bei Umwandlung räumlich und zeitlich aus.

Der Kündigungsschutz für Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Berlin wird auf zehn Jahre ausgedehnt. Die gegenüber der gesetzlichen Regel in § 577a BGB um sieben Jahre verlängerte Sperrfrist erfasst künftig die ganze Stadt. Der Senat hat dazu die neue Kündigungsschutzklausel-Verordnung erlassen. Diese tritt am 1.10.2013 in Kraft.

Die neue Verordnung mit einer Laufzeit von zehn Jahren löst die bisher geltende Verordnung aus dem Jahr 2011 ab. Diese umfasste nur sechs Bezirke und sah dort einen verlängerten Kündigungsausschluss nach einer Wohnungsumwandlung für einen Zeitraum von sieben Jahren vor.

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