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Neues Mietrecht 5: Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung (Contracting)

Zum 1. Juli 2013 ist die Verordnung zur Wärmelieferung in Kraft getreten, die erstmals einheitlich die Einsatzmöglichkeiten von Contracting für alle Mietwohnungen in Deutschland definiert. Die Wärmeliefer-Verordnung fußt auf der zum 1. Mai 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsnovelle und legt Einzelheiten zum Contracting-Einsatz fest. So können seit 1. Juli 2013 die Kosten der Wärmelieferung dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn für die Mieter die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht steigen. Dies kann ein Contractor erreichen, indem er beispielsweise die bestehende Heizungsanlage noch effizienter betreibt, eine effizientere Heizungsanlage neu errichtet oder die Wärme aus einem Wärmenetz mit besserer Energieeffizienz liefert. Zudem muss die Umstellung vom Vermieter spätestens drei Monate vor Beginn gegenüber den Mietern angekündigt und die voraussichtliche Effizienzverbesserung angegeben werden. Auf das Alter und den Zustand der bestehenden Heizungsanlage kommt es nicht an.

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