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Hurra, es schneit! Und was ist, wenn der Winterdienst nicht funktioniert?

Der Winterdienstvertrag ist ein Dienstvertrag.

Damit scheiden Minderungsanprüche wegen mangelhafter Leistungen aus. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 27.04.2012 verkündet. Zuvor haben die Amtsgerichte in Berlin mehrfach den Winterdienstvertrag als Werkvertrag eingeordnet, wonach bei mangelhaften oder ausgefallenen Einsätzen eine anteilige Minderung der Vergütung möglich gewesen wäre.

Das Landgericht hat aber auch erkannt, dass die Rechtslage noch unklar ist, und es wurde die Revision zugelassen, damit der BGH eine Entscheidung treffen kann. Es bleibt abzuwrten, wie der BGH den Winterdienstvertrag einordnet.

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