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Bauliche Veränderung verjährt? Aber…

..trotzdem kann die WEG auch nach Verjährung der Beseitigungsansprüche mit einfachem Mehrheitsbeschluss über die Beseitigung der baulichen Veränderung beschließen.

Die Beseitigung einer – rechtswidrigen – baulichen Veränderung ist eine Maßnahme der Instandsetzung, über die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann.

Die Beseitigung erfolgt dann allerdings im eigenen Namen und auf Kosten der WEG.

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