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Berlin: Tschüs, Ferienwohnungen!

Am 12.12.2013 ist das Berliner Zweckentfremdungverbot-Gesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u.a. die zukünftige Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen. Danach gilt eine zweijährige Übergangsfrist, in der Wohnungen noch als Ferienwohnungen vermietet werden dürfen, also bis 11.12.2015. Danach ist die Ferienvermietung einzustellen. Des weiteren muss die Nutzung als Ferienwohnung zum Stichtag 12.12.2013 innerhalb von drei Monaten, also bis 11.03.2014, beim zuständigen Bezirksamt angezeigt werden. Wer davon betroffen ist, und die Anzeige noch nicht erledigt hat, sollte diese schnellstens nachholen. Andernfalls könnte einem die Übergangsfrist verloren gehen, wenn man nicht nachweisen kann, dass die Wohnung am 12.12.2013 bereits zu Ferienzwecken genutzt wurde.

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