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WEG: Nie mehr Sonderumlagen…

Sonderumlagen

…für Maßnahmen, die wirtschaftsjahrübergreifend andauern. Beispiel: Dachinstandsetzung mit Sonderumlage im Herbst beschlossen, Abnahme und Schlussrechnung erfolgt im Frühjahr des Folgejahres. Die Folge: Die Sonderumlage wird in dem Jahr abgerechnet, in dem Sie gezahlt worden ist, die Aufwendungen jedoch erst im Folgejahr. Also muss man zusammen mit der Hausgeldabrechnung eine erneute Sonderumlage beschließen. Das ist kompliziert und schwer nachzuvollziehen. Die Lösung: Statt einer Sonderumlage wird eine Sonderzuführung zur Instandhaltungsrücklage beschlossen, die Maßnahme wird aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt.

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