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Unsere Kundenzeitschrift

Achtung, Mindestlohn!

Ab Januar 2015 gilt der Mindestlohn von 8,50€/Stunde. Und zwar auch für angestelltes Hilfspersonal bei WEGs und Hausbesitzern, wie z.B. Reinigungskräfte, Hausmeister, Winterdienstler. Zudem müssen wir als Verwalter bei der Vergabe von Fremdaufträgen darauf achten, dass der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern den Mindestlohn zahlt. Es ist in bestimmten Fällen sogar möglich, dass ein zu gering bezahlter Arbeitnehmer die Differenz beim Auftraggeber einfordert. Es gibt also noch eine Vielzahl von Aufgaben bis Ende 2014 zu erledigen: Überprüfung und Anpassung von Löhnen und Gehältern des Hilfspersonals, Erklärungen von Lieferanten einholen, Auftragsformulare überarbeiten usw.

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