Herzlich Willkommen bei Dick Immobilien

Blog commentarius
Unsere Kundenzeitschrift

Zahlungsverzug bekämpfen!

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wurden die §§ 271 und 288 BGB angepasst, was zu einer Reihe von Änderungen geführt hat. Die Wichtigsten in Kurzform:

– Zahlungsfristen von länger als 60 Tagen lassen sich nur noch in Ausnahmefällen vereinbaren

– Verzugszinsen zwischen Unternehmen betragen nun 9% über Basiszinssatz (vorher 8%)

– Einführung einer Verzugsschadenpauschale in Höhe von 40 Euro, die bei Verzug in einem Handelsgeschäft immer beansprucht werden können.

Veröffentlicht am