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BGH: „Personenmonate“ als Einheit für Nebenkosten erlaubt

Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine nicht näher erläuterte Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind.
BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 – VIII ZR 97/14

Zum Glück! gilt das Urteil nur für Betriebskostenabrechnungen und nicht für WEG-Hausgeldabrechnungen. Wir können unseren WEGs nur weiterhin davon abraten, von einem solchen Schlüssel Gebrauch zu machen, was in der Vergangenheit gut gelungen ist.

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