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Winterdienst watching!

winter

Endlich ist er da, der Schnee! Und damit kommen wieder die Winterdienstfirmen zum Einsatz. Denkt dran: Winterdienstverträge sind Werkverträge. Das Werk ist nicht abnahmebedürftig. Sofern der Unternehmer seine vertragliche Verpflichtung unvollständig erfüllt hat, ist das geschuldete Werk mangelhaft. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist entbehrlich. Die Vergütung kann entsprechend gemindert werden.

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