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EnEV 2014 – Neues Jahr, neue Vorschriften…

Bereits am 1.5.2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Damit ist besonders für 2015 folgendes zu beachten:

Austausch alter Heizungen: Es dürfen Gas- und Ölheizungen mit Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden. Das bedeutet, dass solche Heizungen, die bis 1985 eingebaut wurden, 2015 gegen eine neue Heizung getauscht werden müssen. Heizungen mit Brennwertkessel oder Niedertemperaturkessel dürfen auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden und sind von der Austauschpflicht nicht erfasst.Das Betreiben eines nicht mehr zulässigen Heizkessels stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro droht.Der zuständige Schornsteinfeger wird auf die Austauschpflicht hinweisen.

Dämmung von Rohrleitungen: Bereits seit 2007 müssen Eigentümer von Gebäuden dafür sorgen, dass zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich in unbeheizten Räumen (z. B. im Keller) befinden, gedämmt sind, um die Wärmeabgabe zu begrenzen. Die Stärke der Dämmung richtet sich nach dem Innendurchmesser der Rohre – je großer, desto dicker. Die genauen Vorgaben sind Anlage 5 zur EnEV 2014 zu entnehmen. Neu ist jetzt jedoch, dass Verstöße seit Geltung der EnEV 2014 mit Bußgeld bedroht werden. Wir werden bei unseren turnusmäßigen Begehungen nun noch einmal verstärkt nach ungedämmten „Resten“ suchen und für Erledigung sorgen.

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