Herzlich Willkommen bei Dick Immobilien

Blog commentarius
Unsere Kundenzeitschrift

Mietpreisbremse.

Vielleicht haben Sie es schon aus der Tagespresse erfahren. Ab 01.06.2015 tritt die Mietpreisbremse in Kraft. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Bundesländer festlegen, in welchen Gebieten die Bremse gelten soll. Eine solche Festlegung gibt es derzeit nur für Berlin. In Berlin gilt die Mietpreisbremse für das gesamte Stadtgebiet.

Wird eine Wohnung nach dem Auszug eines Mieters wieder neu vermietet, darf der Vermieter künftig höchstens 10 Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen. Wichtig: Wenn die Miete schon mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Miete lag, müssen Vermieter die Miete bei der Neuvermietung nicht senken. Die Mietpreisbremse gilt nur bei Wiedervermietungen. Bestandsverträge bleiben unverändert. Neu gebaute Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmalig vermietet werden, sind ausgenommen. Ebenso Wohnungen, die unmittelbar vor der Neuvermietung kernsaniert worden sind.

Übrigens führten in der Vergangenheit solche Regelungen dazu, dass wohlhabende Mieter noch mehr Fläche anmieten und damit für finanzschwache Mieter weniger Fläche zur Verfügung steht. Ob das vom Land Berlin gewünscht ist?

Veröffentlicht am