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Unsere Kundenzeitschrift

Bestellerprinzip.

Bei der Wohnraumvermittlung gilt ab 01.06.2015: Wer bestellt, der bezahlt. Das bedeutet in der Regel, dass der Vermieter nun die Provision für einen Makler übernehmen muss, weil er ihn mit der Vermietung seiner Wohnung beauftragt hat. Natürlich werden Vermieter versuchen, diese Kosten indirekt innerhalb des gesetzlichen Rahmens zurück zu erhalten, z.B. über eine höhere Miete. Es kursieren natürlich auch schon eine Menge Vorschläge, wie man diese neue Regel umgehen kann. Wir können als seriöser Geschäftspartner aber nur davon abraten. Gerichte werden beizeiten die eine oder andere Umgehungsstrategie verbieten, so dass die Vermieter dann Rückforderungsansprüchen ausgesetzt sind.

Es ist nach wie vor auch möglich, dass der Mieter einen Makler beauftragt, z.B. wenn jemand in eine andere Stadt zieht und dort wirklich nach einer Wohnung suchen lässt. Dann muss er auch bezahlen.

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