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Kriminalprävention jetzt!

Neues Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“

Der Bundestag hat ein neues Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ mit einem Volumen von 30 Mio. Euro beschlossen (je 10 Mio. Euro für die Jahre 2015-2017). Ziel des neuen Programms ist die Förderung von Maßnahmen zum Zweck der kriminalpräventionsgerechten Anpassung von Wohngebäuden. Es richtet sich sowohl an Mieter als auch an Eigentümer. Es wurden folgende Eckpunkte für die Förderrichtlinien beschrieben:

• Antragsberechtigt sind einmalig Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) und Eigentümer.

• Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zu den Materialkosten und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden.

• Die Gesamtinvestitionssumme der zu fördernden Maßnahme muss mindestens 500 Euro betragen.

• Die Förderung beträgt 20 Prozent der getätigten Investition, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antrag.

• Voraussetzung für die Förderung ist die vorherige Vorlage von mindestens zwei Angeboten oder eines Angebots einer zertifizierten Fachfirma. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnung.

• Die Förderung erfolgt nach Eingang der Förderanträge.

Angestrebt wird ein zügiger Programmstart. Zur konkreten Ausgestaltung laufen zurzeit noch Gespräche.

(Quelle: BVI e.V.)

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