Nach über 10 Jahren kehrt die Vermieterbescheinigung zurück. Ab November 2015 müssen Vermieter ihren Mietern den Ein- und Auszug schriftlich bestätigen.
Für weitergehende Informationen empfehlen wir folgenden Artikel: http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/neues-melderecht-vermieterbesc…