Herzlich Willkommen bei Dick Immobilien

Blog commentarius
Unsere Kundenzeitschrift

Viermal Lüften pro Tag ist zumutbar.

Es ist einem Mieter zuzumuten, drei- bis viermal täglich zu lüften, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden. Ist der Mieter tagsüber abwesend, muss währenddessen nicht gelüftet werden (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 16.01.2015, 2-17 S 51/14)

Ist ja auch ganz einfach: 1x nach dem Aufstehen, 1x vor dem Verlassen der Wohnung, 1x nach der Rückkehr in die Wohnung und 1x vor dem Schlafengehen.

Veröffentlicht am