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Unsere Kundenzeitschrift

Neues vom Rauchwarnmelder.

Immer wieder werden wir von unseren Eigentümern gefragt, wann die Wohnungen in Berlin und Brandenburg mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Deshalb hier nun der aktuelle Stand der Diskussion.

Berlin: Einbaupflicht bei Neu- oder Umbauten: Geplant ab 2016, Nachrüstpflicht in Bestandswohnungen geplant ab Ende 2020.

Brandenburg: Einbaupflicht bei Neu- oder Umbauten: Geplant (noch ohne Datum), Nachrüstpflicht in Bestandswohnungen: Keine Planungen.

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