Herzlich Willkommen bei Dick Immobilien

Blog commentarius
Unsere Kundenzeitschrift

Rauchen auf dem Balkon?

Rauchen auf dem Balkon kann zukünftig zum Problem werden, wenn der Rauch die Nachbarn erheblich beeinträchtigt und/oder eine gesundheitliche Gefahr für die Nachbarn darstellt. In diesem Fall hat ein Nachbar gegen den Raucher einen Abwehranspruch. Das gilt, obwohl mietrechtlich Rauchen zur gewöhnlichen Nutzung der Wohnung zählt. Im Umkehrschluss gilt: Der Nachbar kann wegen der Beeinträchtigung keine Miete gegenüber dem Vermieter mindern, sondern muss seinen Abwehranspruch gegenüber dem rauchenden Nachbarn direkt geltend machen.

(BGH-Urteil V ZR 110/14)

Veröffentlicht am