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Sind Ferienwohnungen in Wohngebieten zulässig?

Ob Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten zulässig sind, darüber scheiden sich aktuell die Geister. Klarheit konnte bislang auch die Rechtsprechung nicht bringen. Aus diesem Grund will die Bundesregierung in dieser Frage nun für Klarheit sorgen und tendiert dazu, Ferienwohnungen in Baugebieten als Ausnahme zuzulassen. Das wird aus den Antworten (18/5076) auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich.

Laut Bundesregierung lägen keine Anhaltspunkte vor, dass bei Verabschiedung der ersten Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Jahr 1962 oder danach beabsichtigt gewesen wäre, dass Ferienwohnungen in einzelnen Baugebieten unzulässig sein sollen. Darüber hinaus weist die Bunderegierung darauf hin, dass zum Thema aktuell keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliege, welche die Thematik klären würde. Ziel müsse aber Rechtssicherheit sein. Daher hat das Bundesbauministerium aktuell die Länder aufgefordert, über die gängige Verwaltungspraxis in Bezug auf Ferienwohnungen zu informieren. Aus diesem Grund prüft die Regierung eine Änderung der BauNVO im Zusammenhang mit der anstehenden Städtebaurechtsnovelle zur Umsetzung der geänderten Umweltverträglichkeitsprüfung. Auf dieser Grundlage könnte im Rahmen der 2016 anstehenden Städtebaurechtsnovelle ein praxistauglicher Vorschlag zu Regelung gegeben werden.

(Quelle: DDIV e.V.)

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