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Mieter aufgepasst!

Weigern sich Mieter, notwendige Instandsetzungsarbeiten zu dulden und gewähren den Handwerkern keinen Zutritt, können Vermieter ihnen u.U. fristlos kündigen (BGH-Urteil vom 15.04.2015, ZR V 281/13). Wenn ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Vermieters an der zeitnahen Durchführung einer Maßnahme besteht (hier: Schwammsanierung), dann muss der Vermieter den Mieter nicht erst auf Duldung verklagen, sondern kann den Mieter je nach Lage des Einzelfalls auch gleich fristlos kündigen und notfalls auf Räumung klagen. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, sich auf kleinere Notmaßnahmen zu beschränken.

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