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FAZ: Wohneigentum verpflichtet.

Gestern ist ein recht gut geschriebener Artikel in der FAZ erschienen: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/wohneigentum-verpflicht…

Besonders freut uns, dass die Erstellung von Instandhaltungsplänen und die Berechnung der Rücklage Berücksichtigung findet, weil es etwas ist, was wir mit unserem EPIQR-Bericht allen Neukunden empfehlen: „Mit Hilfe eines Gutachters, der die Anlage unter die Lupe nimmt, lässt sich ein Instandhaltungs- und Kostenplan ermitteln. Aus ihm wird die Rücklage abgeleitet und auf die Parteien anhand des im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteils umgelegt.“

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