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Gesetz zur Berufszulassung enttäuscht.

Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren beschlossen. Ausgebildete Immobilienkaufleute sind für die ersten drei Jahre von dieser Regelung ausgenommen. Das Gesetz gilt auch für Mietimmobilienverwalter. Verwalter müssen außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Diese Regelung enttäuscht uns. Wir wollen, wie es übrigens auch alle immobilienwirtschaftlichen Verbände gefordert haben, einen richtigen Sachkundenachweis. Die Versicherungspflicht muss zudem auf Vermögensschaden- und Vertrauensschadenversicherung ausgedehnt werden. Diese Bedingungen sind nicht nur wichtig für die Kunden, sondern auch für die Verwalter selbst. Dienstleistungen mit Zulassungsvoraussetzungen werden einfach als qualifizierter angesehen und tendenziell auch höher vergütet. Und höhere auskömmlichere Vergütungen hat die Branche längst verdient.

 

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