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Rostock bekommt die Mietpreisbremse.

In Rostock wird ab 01.10.2018 zunächst für 5 Jahre die Mietpreisbremse gelten. Die Miethöhe bei Mietbeginn darf dann nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, ausgenommen, die Miete des Vormieters lag bereits höher. Dann darf der höhere Wert beibehalten werden. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 neu gebaut wurden sowie solche, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.

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