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Berliner Hundegesetz gilt vollständig ab 01.01.2019.

Mit dem Erlass der zweiten von zwei Verordnungen ist das neue Berliner Hundegesetz zum 01.01.2019 vollständig in Kraft getreten. Es gelten folgende Änderungen:

  • Hunde können nicht mehr einfach auf Flohmärkten oder von Privatpersonen gekauft werden
  • Das bestehende Gebot, Hundekot zu beseitigen, wird besser durchsetzbar
  • Bezirke können für zusätzliche Bereiche die Mitnahme von Hunden untersagen
  • Bezirke können einfacher Gebiete zu Auslaufgebieten für Hunde erklären
  • Rasseliste wird flexibler
  • Allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum
  • Wer einen Hund neu erwirbt, wird motiviert, aber nicht gezwungen, sich Sachkunde anzueignen
  • Erstmals Handhabe gegen ungeeignete gewerbliche Hundeausführer
  • Der Erwerb und die Haltung von Hunden lässt sich über ein Register nachvollziehen

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier:

https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/faq-hundegesetz-stand-1-oktober-2018-langfassung.pdf

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