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EuGH: Honorare für Architekten verstoßen gegen EU-Recht

Nach Auffassung des höchsten Europäischen Gerichts (Urteil vom 4.7.2019, Aktenzeichen C-377/17) verstoßen die in § 7 Abs. 1 HOAI geregelten verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gegen die Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit in den Mitgliedstaaten der EU. Nun muss die deutsche Regierung die Pflicht zur Beachtung verbindlicher Mindest- und Höchstsätze abschaffen. Klagen auf den Mindest- oder Höchstsatz sind nach diesem Urteil des EuGH nicht mehr durchsetzbar.
(Quelle: www.haufe.de)
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