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WEG: Berufung per Beschluss möglich.

Es besteht eine Beschlusskompetenz für Weisungen an den Verwalter über das Verhalten im Anfechtungsprozess. Die Eigentümer können beschließen, gegen ein Urteil Berufung einzulegen oder Rechtsmittel zurückzunehmen. Nicht möglich ist jedoch ein Beschluss, der in die Individualrechte der übrigen beklagten Eigentümer eingreift und diesen ein bestimmtes Prozessverhalten vorschreibt, zum Beispiel Verzicht auf Berufung.

(LG Frankfurt/M., 2-09 S 71/17)

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