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Corona-Update zu Eigentümerversammlungen.

Bei der Beachtung der sich schnell verändernden Beschränkungen wegen COVID-19 stellt sich die Frage, ob WEG-Versammlungen private Veranstaltungen sind, und wieviele Personen teilnehmen dürfen.

Die Fragen lassen sich nicht eindeutig beantworten. Hier ist aber eine Auslegungshilfe:  Zweck der Versammlung ist die Verwaltung und Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums. Zweck ist nicht das Pflegen von Freundschaften oder Begehen besonderer persönlicher Ereignisse. Mit der Beschränkung der privaten Veranstaltungen soll verhindert werden, dass durch die persönliche Nähe auch eine räumliche Nähe entsteht und damit Infektionen passieren können. WEG-Versammlungen fallen damit nicht unter private Veranstaltungen.

Für die Durchführung ist aber zu beachten, dass selbstverständlich Hygienekonzepte für die Teilnehmenden vorhanden sein müssen: Die Abstände müssen gewahrt werden; für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen; Masken sollten auf den Verkehrswegen getragen werden; die Möglichkeit zum Händewaschen sollte vorhanden sein.

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